Forschungszulage
Bis zu 4,2 Mio. € staatlicher Zuschuss für Ihre Eigenentwicklungen.
Geld, um innovativer zu sein und neue Produkte zu entwickeln.
Geld vom Staat für das, was Sie sowieso tun: entwickeln. Prototypen, neue Prozesse, Software. Nicht rückzahlbar, bis zu vier Jahre rückwirkend und sogar dann, wenn Sie Verluste schreiben.
- Kaum Aufwand für Sie
- Maximale Erfolgschance
- Rein erfolgsbasiert
Forschungszulage
Das bekommen Sie. Ohne Risiko. Erfolgsbasiert.
30 Minuten, kostenlos, unverbindlich
- Bis zu4,2 Mio. €
- Förderung
- Im Schnitt9 Stunden
- Aufwand für Sie
- Maximale
- Erfolgschance
- Im Schnitt2 Wochen
- bis zum fertigen Antrag
Schnellrechner
Entdecken Sie Ihr Potenzial
- Personalkosten Entwicklung p. a.
- 1.140.000 €
- Ansatzfähige Auftragsforschung (70 %)
- 175.000 €
- Bemessungsgrundlage p. a.
- 1,32 Mio. €
Berechnung nach FZulG, Stand Oktober 2026. Unverbindlicher Korridor, keine Zusage.
Für wen
Was wird gefördert?
Neuheit, technische Ungewissheit, systematisches Vorgehen. Das ist das, was zählt.
Echte Entwicklungsarbeit
Routine und Anpassung
Quick-Check
Projekt einreichen, Einschätzung erhalten.
Beschreiben Sie ein Vorhaben in drei Sätzen. Wir melden zurück, ob es die Frascati-Kriterien trägt und was für den Nachweis fehlt.
KostenlosUnverbindlichOhne Newsletter
FAQ
Häufige Fragen zur Forschungszulage.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir sie direkt.
Kostenloser Quick-CheckAlle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform. Entscheidend ist allein, ob das Vorhaben die Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt.
Ja. Die Zulage wird auf die Steuer angerechnet. Ist die Steuerschuld geringer als die Zulage, wird die Differenz ausgezahlt. Auch Unternehmen in der Verlustphase profitieren.
Begünstigt sind Vorhaben ab 2020, beantragt wird je Wirtschaftsjahr beim Finanzamt, bis zu vier Jahre rückwirkend. Welche Jahre bei Ihnen noch offen sind, prüfen wir im Quick-Check.
Ja, solange dieselbe Kostenposition nicht doppelt gefördert wird. Aufwendungen, die bereits über ZIM oder Landesprogramme bezuschusst werden, nehmen wir aus der Bemessungsgrundlage heraus.
Sie liefern das technische Wissen in kurzen Gesprächen. Wir übernehmen Projektabgrenzung, technische Darstellung und den Antrag bei der Bescheinigungsstelle. Die steuerliche Abrechnung erfolgt über Ihren Steuerberater oder unsere Partnerkanzlei.
Erst nach Festsetzung der Zulage durch das Finanzamt. Die genaue Honorarstruktur besprechen wir im Erstgespräch.
Nächster Schritt
Entwicklungsarbeit ist förderfähig. Holen Sie sich den Zuschuss. Prüfen Sie jetzt.
Programme werden oft ohne Vorwarnung pausiert oder beendet. Wer zu spät kommt, geht leer aus.