Forschungszulage

Bis zu 4,2 Mio. € staatlicher Zuschuss für Ihre Eigenentwicklungen.

Geld, um innovativer zu sein und neue Produkte zu entwickeln.

Geld vom Staat für das, was Sie sowieso tun: entwickeln. Prototypen, neue Prozesse, Software. Nicht rückzahlbar, bis zu vier Jahre rückwirkend und sogar dann, wenn Sie Verluste schreiben.

  • Kaum Aufwand für Sie
  • Maximale Erfolgschance
  • Rein erfolgsbasiert
FZulGkurz erklärt
Unser Offer

Forschungszulage

Das bekommen Sie. Ohne Risiko. Erfolgsbasiert.

Erstgespräch buchen

30 Minuten, kostenlos, unverbindlich

Bis zu4,2 Mio. €
Förderung
Im Schnitt9 Stunden
Aufwand für Sie
Maximale
Erfolgschance
Im Schnitt2 Wochen
bis zum fertigen Antrag

Schnellrechner

Entdecken Sie Ihr Potenzial

Entwickler im Vorhaben12

Vollzeitäquivalente, die anteilig an Entwicklungsprojekten arbeiten.

Externe F&E-Kosten p. a.250.000 €

Auftragsforschung an Hochschulen oder Ingenieurbüros, 70 % ansatzfähig.

Rückwirkende Jahre2 Jahre

Geschäftsjahre ab 2022 sind rückwirkend abrufbar.

Personalkosten Entwicklung p. a.
1.140.000 €
Ansatzfähige Auftragsforschung (70 %)
175.000 €
Bemessungsgrundlage p. a.
1,32 Mio. €

Berechnung nach FZulG, Stand Oktober 2026. Unverbindlicher Korridor, keine Zusage.

Für wen

Was wird gefördert?

Neuheit, technische Ungewissheit, systematisches Vorgehen. Das ist das, was zählt.

Förderfähig

Echte Entwicklungsarbeit

Prototypenbau
Funktionsmuster, deren technische Machbarkeit zu Projektbeginn offen war, inklusive verworfener Varianten.
Prozessneuentwicklung
Neue Fertigungs- oder Verfahrensschritte, die über den allgemein bekannten Stand der Technik in Ihrer Branche hinausgehen.
Softwarearchitektur
Neue Datenmodelle, Algorithmen oder Systemarchitekturen.
Nicht förderfähig

Routine und Anpassung

Routine-Updates
Versionspflege, Bugfixes, Portierungen und bekannte Feature-Erweiterungen.
Kundenanpassungen
Konfiguration und Customizing ohne eigenen technischen Erkenntnisgewinn.
Qualitätskontrolle
Prüfung und Zertifizierung bestehender Produkte.

Quick-Check

Projekt einreichen, Einschätzung erhalten.

Beschreiben Sie ein Vorhaben in drei Sätzen. Wir melden zurück, ob es die Frascati-Kriterien trägt und was für den Nachweis fehlt.

KostenlosUnverbindlichOhne Newsletter

FAQ

Häufige Fragen zur Forschungszulage.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir sie direkt.

Kostenloser Quick-Check

Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform. Entscheidend ist allein, ob das Vorhaben die Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt.

Ja. Die Zulage wird auf die Steuer angerechnet. Ist die Steuerschuld geringer als die Zulage, wird die Differenz ausgezahlt. Auch Unternehmen in der Verlustphase profitieren.

Begünstigt sind Vorhaben ab 2020, beantragt wird je Wirtschaftsjahr beim Finanzamt, bis zu vier Jahre rückwirkend. Welche Jahre bei Ihnen noch offen sind, prüfen wir im Quick-Check.

Ja, solange dieselbe Kostenposition nicht doppelt gefördert wird. Aufwendungen, die bereits über ZIM oder Landesprogramme bezuschusst werden, nehmen wir aus der Bemessungsgrundlage heraus.

Sie liefern das technische Wissen in kurzen Gesprächen. Wir übernehmen Projektabgrenzung, technische Darstellung und den Antrag bei der Bescheinigungsstelle. Die steuerliche Abrechnung erfolgt über Ihren Steuerberater oder unsere Partnerkanzlei.

Erst nach Festsetzung der Zulage durch das Finanzamt. Die genaue Honorarstruktur besprechen wir im Erstgespräch.

Nächster Schritt

Entwicklungsarbeit ist förderfähig. Holen Sie sich den Zuschuss. Prüfen Sie jetzt.

Programme werden oft ohne Vorwarnung pausiert oder beendet. Wer zu spät kommt, geht leer aus.

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