Sie bezahlen längst für die Weiterbildung Ihres Teams. Sie nutzen sie nur nicht.
Jeden Monat fließt Geld aus Ihrer Lohnabrechnung in einen Topf, der Weiterbildung finanziert. Zwei Drittel der Betriebe wissen das nicht.

Schauen Sie auf Ihre letzte Lohnabrechnung. Da steht ein Posten, über den sich niemand Gedanken macht: Arbeitslosenversicherung. 2,6 % vom Bruttolohn, die Hälfte zahlen Sie als Arbeitgeber.
Rechnen wir kurz. 30 Mitarbeitende, je 3.500 € brutto. Ihr Anteil: rund 16.000 € pro Jahr. Jedes Jahr. Ohne Ausnahme.
Aus genau diesem Topf bezahlt der Staat die Weiterbildung von Beschäftigten. Kurskosten, dazu einen Zuschuss zum Gehalt, solange Ihr Mitarbeiter im Kurs sitzt.
Sie zahlen also schon. Die Frage ist nur, ob Sie auch etwas zurückbekommen.
Einer von tausend
Die ehrliche Antwort für fast alle Betriebe: nein.
- Nur etwa einer von 1.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beginnt innerhalb eines Jahres eine geförderte Weiterbildung.
- Zwei Drittel der Betriebe kennen die Fördermöglichkeiten gar nicht.
- Je kleiner der Betrieb, desto seltener weiß er davon. Dabei bekommen gerade die Kleinen am meisten.
Das Geld ist da. Es fließt nur woanders hin.
Warum der Staat es Ihnen nicht leicht macht
Niemand schickt Ihnen einen Brief: „Übrigens, Ihnen stehen 50.000 € für Weiterbildung zu." Stattdessen gibt es Regeln, an denen die meisten scheitern, bevor sie überhaupt anfangen.
Der Kurs muss lang genug sein. Mehr als 120 Stunden. Das Tagesseminar zu ChatGPT zählt nicht.
Kurs und Anbieter müssen zugelassen sein. Sie buchen den perfekten Kurs, zahlen, und erfahren danach, dass der Anbieter keine Zulassung hat. Zuschuss: null.
Der Antrag kommt vor dem Kurs. Wer erst bucht und dann fragt, hat schon verloren.
Drei Stolperfallen. Jede einzelne kostet Sie das ganze Geld.
Und jetzt schreibt Ihnen Brüssel auch noch vor, dass Sie schulen müssen
Seit dem 2. Februar 2025 gilt Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung. Unternehmen, die KI im Betrieb einsetzen, müssen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeitenden ausreichend KI-Kompetenz haben. Im Kundenservice, in der Produktion, in der Bewerberauswahl.
Ein fester Lehrplan ist nicht vorgeschrieben. Aber nach Einschätzung der IHK reicht es nicht, wenn Ihr Team sich nebenbei ein paar YouTube-Videos anschaut. Und wenn etwas schiefgeht, das eine Schulung verhindert hätte, kann das teuer werden.
Heißt übersetzt: Der Staat verlangt von Ihnen, dass Sie in Weiterbildung investieren. Und hofft gleichzeitig, dass Sie nicht merken, dass er sie mitbezahlen würde.
Was Ihr Wettbewerber gerade macht
Fachkräfte finden Sie kaum noch. Also bleibt nur eins: die Leute, die Sie haben, besser machen.
Der Betrieb, der das schlau anstellt, schickt seinen Schichtleiter in eine Qualifizierung zur Prozessautomatisierung. Seine Vertriebsleiterin lernt, mit KI Angebote in der Hälfte der Zeit zu schreiben. Der Staat zahlt den Kurs. Und einen Teil des Gehalts, während sie lernen.
Der andere Betrieb zahlt alles selbst. Oder schult gar nicht.
Gleiches Geld in die Arbeitslosenversicherung. Völlig unterschiedliches Ergebnis.
Es geht nicht nur um KI
KI ist das Thema der Stunde, aber gefördert wird viel mehr: Fertigung, Qualität, Logistik, Vertrieb, Verwaltung. Alles, was Ihr Team fachlich wirklich weiterbringt und über eine kurze Einweisung hinausgeht.
Auch berufsbegleitend. Ihr Mitarbeiter muss nicht drei Monate verschwinden. Die Stunden dürfen sich über einen längeren Zeitraum verteilen.
Holen Sie sich Ihr Geld zurück
Sie müssen sich nicht durch Kurskataloge, Zulassungslisten und Antragsformulare kämpfen. Das ist unser Job.
Wir finden heraus, wie viel Ihnen zusteht. Wir suchen Kurse, die passen und alle Bedingungen erfüllen. Wir bereiten den Antrag vor, bevor der erste Kurstag beginnt.
Bekommen Sie kein Geld, bekommen wir auch keins.
Sie zahlen schon jeden Monat ein. Zeit, dass etwas zurückkommt.
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Wie viel es für Ihr Team konkret sein kann, zeigt Ihnen der Rechner zur KI-Weiterbildung.
Quellen: IAB, Stellungnahme zur Weiterbildungsförderung (u. a. mit Verweis auf Kruppe et al. 2021). Haufe, Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 2026. IHK Hagen, KI-Schulungspflicht nach Art. 4 KI-Verordnung.